banner
Heim / Blog / TÜV-Inspektionshandbuch: Autos und Personenkraftwagen
Blog

TÜV-Inspektionshandbuch: Autos und Personenkraftwagen

Mar 26, 2024Mar 26, 2024

Zustand und Funktion der Bremsen, Betriebsbremsen, Hilfsbremsen, Feststellbremsen, Antiblockiersystem (ABS), elektronisches Bremssystem (EBS) und Bremsflüssigkeitsregeln und -inspektion für TÜV-Prüfungen von Pkw und Pkw.

Ein Bremspedalgummi ist ein rutschfestes Material und gilt daher nicht als Mangel, wenn es glatt abgenutzt ist.

Ein Bremspedal ohne Gummi verfügt normalerweise über Rillen oder erhabene Abschnitte, um bei Nässe Halt zu bieten, und sollte abgelehnt werden, wenn es glatt abgenutzt ist. Einige Fahrzeuge wurden jedoch möglicherweise mit einem Bremspedal hergestellt, das keine Rillen oder kein rutschfestes Material enthielt, und diese sollten nicht abgelehnt werden.

Ein Bremspedal sollten Sie ablehnen, wenn dessen Rillen oder Griffmulden glatt abgenutzt sind. Allerdings sollten Sie ein Bremspedal nicht ablehnen, wenn das Fahrzeug aus einem Pedal gefertigt wurde, das weder Rillen noch rutschfestes Material aufweist.

Häufig ist ein Fahrzeug mit einem nachgerüsteten Bremspedalgummi ausgestattet. Es stellt keinen Mangel dar, wenn das Designmuster des Bremspedalgummis glatt abgenutzt ist.

Ein Fahrzeug sollte wegen unzureichender Reserve nur dann ausfallen, wenn das Pedal oder der Hebel den Boden/Lenker berührt. Kontrollen an Fahrzeugen mit Servobremssystemen sollten bei ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden.

Bei von Motorrädern abgeleiteten Systemen kann es vorkommen, dass der Bremshebel den Lenker berührt. In solchen Fällen sollte bei der Bremsprüfung das Ausmaß der Reservestrecke beurteilt werden.

Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1937 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen nicht auf Luft- und Vakuumsysteme geprüft werden.

Ein Fahrzeug mit einem Höchstgewicht von bis zu 3.050 kg und einem direkt an den Ansaugkrümmer angeschlossenen Behälter oder einem in einer Servoeinheit integrierten Behälter muss nicht mit einer Warnvorrichtung ausgestattet sein.

Um den Aufbau von Luft oder Vakuum zu prüfen:

Entleeren Sie den Behälter vollständig, indem Sie wiederholt das Betriebsbremspedal betätigen.

Starten Sie den Motor und lassen Sie ihn bei Diesel knapp unter der vorgeschriebenen Drehzahl laufen, bei Benzin mit 2.000 U/min.

Überprüfen Sie, wie lange es dauert, bis das Warngerät den Betrieb einstellt. Der Druckaufbau gilt als zufriedenstellend, wenn die Warnvorrichtung innerhalb von:

Für Prüfungen, bei denen eine Bezugnahme auf eine Warnmarkierung für ein Druck- oder Vakuummessgerät erforderlich ist, aber keine Warnmarkierung vorhanden ist, sollten die folgenden Referenzwerte verwendet werden:

Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1937 erstmals in Betrieb genommen wurden, müssen nicht auf Unterdruckwarnung geprüft werden.

Ein Fahrzeug mit einem Höchstgewicht von bis zu 3.050 kg und einem direkt an den Ansaugkrümmer angeschlossenen Behälter oder einem in eine Servoeinheit integrierten Behälter muss nicht unbedingt mit einer Warnvorrichtung ausgestattet sein.

Warnvorrichtungen können optisch oder akustisch sein, aber wenn beide vorhanden sind, muss nur eine funktionieren.

Bei einigen Fahrzeugen mit leistungsstarken hydraulischen Bremssystemen leuchtet die Warnleuchte für niedrigen Druck auf, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es handelt sich nicht um einen Defekt, es sei denn, die Warnleuchte leuchtet nach dem Anlassen des Motors weiter.

Alle Fahrzeuge mit einer sekundären Bremsbetätigung – zusätzlich zum oder anstelle des normalen Feststellbremshebels – müssen überprüft werden.

Fahrzeuge, die vor 1906 zum ersten Mal eingesetzt wurden, benötigen keine Feststellbremse.

Einige Mängel in diesem Unterabschnitt gelten möglicherweise nicht für den Typ der eingebauten Feststellbremse.

Ein Feststellbremshebel muss einen offensichtlich übermäßigen Weg haben, bevor er aussortiert wird.

Eine elektronische Feststellbremse (EPB) kann unter bestimmten Bedingungen automatisch aktiviert werden, beispielsweise wenn die Zündung ausgeschaltet oder die Fahrertür geöffnet wird. Tester sollten sich dessen während des gesamten Tests bewusst sein.

Elektronische Feststellbremsen müssen direkt mechanisch in Betrieb gehalten werden, auch wenn sie elektronisch betätigt werden. Allerdings befindet sich der Mechanismus, der die Bremsen betätigt, normalerweise im Bremssattel oder in der Motorgetriebebaugruppe und ist daher nicht leicht zu erkennen.

Bei Fahrzeugen, die am oder nach dem 1. Januar 1968 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, sind hydraulische Feststellbremsen als einziges Betätigungsmittel nicht zulässig. Sie können jedoch zur Unterstützung des Betätigens oder Lösens einer mechanischen Bremse verwendet werden.

Vierrädrige Fahrzeuge können mit einer der folgenden Arten von Feststellbremsen ausgestattet sein:

Diese Maschinen sind typgenehmigt und sollten nicht wegen Konstruktionsmerkmalen zurückgewiesen werden, die verhindern, dass sie die angegebenen Anforderungen erfüllen.

Wenn sich die Feststellbremse am Getriebe in der Position „P“ befindet, kann die Wirksamkeit der Bremse nicht getestet werden. Der Tester muss daher die Bremse beurteilen, indem er eine Steigung (idealerweise 16 %) verwendet oder versucht, die Maschine zu schieben, wenn „P“ ausgewählt ist.

Der Over-Tot-Hebeltyp kann wie gewohnt mit einem der zugelassenen Prüfverfahren einer Bremsenprüfung unterzogen werden.

Bei Fahrzeugen, die erstmals am 1. Oktober 1937 oder später eingesetzt wurden, müssen die Luft- und Luft-/Hydraulikbremssysteme überprüft werden.

Die Kontrolle des Flüssigkeitsstands von hydraulischen Bremsflüssigkeiten ist auf transparente Behälter oder dort, wo eine Anzeige angebracht ist, beschränkt. Behälterdeckel sollten nicht entfernt werden.

Eine Bremsflüssigkeitswarnleuchte kann mit anderen Komponenten gemeinsam genutzt werden, um beispielsweise anzuzeigen, dass die Bremsbeläge verschlissen sind oder die Feststellbremse angezogen ist. Fahrzeuge der Klasse 3 werden nicht auf die Bremsflüssigkeitswarnleuchte überprüft.

So überprüfen Sie den Bremsunterdruckservo:

Stellen Sie sicher, dass der Motor ausgeschaltet ist.

Bauen Sie den gespeicherten Unterdruck durch wiederholtes Betätigen der Betriebsbremse ab.

Betätigen Sie die Bremse vollständig und halten Sie den Druck konstant.

Den Motor starten.

Beachten Sie, ob sich das Pedal weiter bewegt.

Wenn die metallischen Bremsleitungen Oberflächenschmutz aufweisen, der entfernt werden muss, bevor ihr Zustand beurteilt werden kann, können Sie die Leitung mit einem speziellen Bremsleitungs-Korrosionswerkzeug oder dem Korrosionsbewertungswerkzeug „Spatenende“ leicht abkratzen. Dabei muss sorgfältig vorgegangen werden, damit eventuelle Schutzbeschichtungen nicht beschädigt werden.

Scheuern, Korrosion oder Beschädigung einer starren Bremsleitung, so dass ihre Wandstärke um 1/3 (ca. 0,25 mm bei einer typischen hydraulischen Bremsleitung) reduziert wird, rechtfertigen die Ablehnung, obwohl anerkannt wird, dass dies nicht einfach festzustellen ist. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Rohr ausreichend beschädigt ist, um eine Ablehnung zu rechtfertigen, sollten Sie im Zweifelsfall entscheiden.

Reparaturen an Druckleitungen hydraulischer Bremsanlagen sind ohne Verwendung geeigneter Verbindungsstücke nicht zulässig. Kompressionsverbindungen mit separaten Aderendhülsen sind nicht geeignet.

Unzulässige Reparaturen an Bremsleitungen sollten nach RfR 1.1.21 (d) fehlschlagen.

Sie sollten einen Schlauch nur dann wegen übermäßiger Beschädigung oder Scheuern aussortieren, wenn er stark genug ist, um die Verstärkung freizulegen.

Einige Bremsbeläge verfügen über metallische Verschleißindikatoren. Wenn die Bremsbeläge übermäßig abgenutzt sind, berührt der Metallindikator die Bremsscheibe und erzeugt ein quietschendes Geräusch. Andere Beläge können einen Schnitt aufweisen, der bei Abnutzung darauf hinweist, dass das Belag ausgetauscht werden muss.

Eine leuchtende Bremsverschleißanzeige ist kein Ausfallgrund.

Eine Bremsscheibe oder -trommel muss erheblich verschlissen sein, bevor Sie sie aussortieren sollten. Eine Abnutzung unterhalb der vom Hersteller empfohlenen Grenzwerte ist an sich kein Grund.

Ein Dauerbremssystem, beispielsweise eine Abgasbremse oder ein elektronischer Retarder, wird wahrscheinlich nur in einigen großen Reisemobilen und Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 eingebaut.

Sie müssen die Festigkeit und Kontinuität der tragenden Teile des Fahrzeugs und ihrer Tragstruktur oder Verkleidung rund um die Montage von Bremskomponenten prüfen.

Hinweise zur Korrosionsbewertung und zur Verwendung des Korrosionsbewertungstools finden Sie in Anhang A.

Sie müssen sicherstellen, dass sich das Fahrzeug für die Durchführung der Prüfung in einem sicheren Zustand befindet.

Der primäre Bremsprüfstand muss verwendet werden, es sei denn, das Fahrzeug ist aufgrund seiner Antriebskonfiguration, Getriebeart oder Bremsanlage ungeeignet. In diesem Fall kann ein vollständiger oder teilweiser Verzögerungstest angebracht sein. Eventuell zusätzliche Informationen des Fahrzeugherstellers sollten Sie berücksichtigen.

Bei der Durchführung einer Prüfung auf einem Rollenbremsprüfstand (RBT), bei der mehr als die Hälfte der Räder eines Bremssystems blockieren, gelten die Effizienzanforderungen für dieses System als erfüllt.

Alternativ werden die Effizienzanforderungen erfüllt, wenn die Vorderräder an der Betriebsbremse eines unbeladenen Fahrzeugs der Klasse 7 mit einer Kraft von mindestens 100 kg an jedem Hinterrad bei einem zweiachsigen Fahrzeug oder einer Kraft von mindestens 50 kg an jedem Hinterrad bei einem blockieren dreiachsiges Fahrzeug.

Bei der Prüfung mit einem automatischen RBT oder einem Plattenbremsprüfstand ist das Fahrzeugprüfgewicht für die Klassen 3 und 4 das Gewicht, das von der Bremsprüfausrüstung angezeigt wird.

Bei nichtautomatischen Rollenbremsprüfständen muss das Bremsprüfgewicht einer Bremsdatentabelle oder einer anderen zuverlässigen Quelle entnommen werden.

Verwenden Sie für Klasse 7 das zulässige Gesamtgewicht (DGW) vom Herstellerschild oder das nominale zulässige Gesamtgewicht (DGW) von 2.600 kg, wenn Sie einen Plattenbremsprüfstand verwenden und das angegebene Gewicht weniger als 2.000 kg beträgt.

Für Klasse 5 verwenden Sie das geringere zulässige Gesamtgewicht (DGW) oder die maximal zulässige Masse (MAM) aus dem Herstellerschild. Bei Fahrzeugen, bei denen nur das ULW angezeigt wird, müssen Sie das DGW berechnen, indem Sie die Anzahl der Passagiersitze mit 63,5 kg multiplizieren und das ULW addieren, zum Beispiel: 52 Sitze × 63,5 kg = 3302 kg + 5.250 kg ULW = 8552 kg.

Fahrzeuge mit unbekanntem Prüfgewicht können entweder mit einem RBT oder einem Plattenbremsprüfstand (PBT) geprüft werden. Wenn die Anzahl der Radblockierungen jedoch für kein System eines Nicht-ATL-RBT erreicht wird, muss ein Verzögerungsmessertest verwendet werden, um die Gesamtbremseffizienz des/der relevanten Systems/s zu ermitteln.

Bestimmte umgebaute Personenkraftwagen, wie z. B. Wohnmobile und Krankenwagen, können ein Leergewicht haben, das weit über dem vom TÜV-Prüfdienst angezeigten Gewicht des Basismodells liegt. Unter diesen Umständen sollte das Fahrzeug so behandelt werden, als hätte es ein unbekanntes Prüfgewicht.

Zusätzliche Bremseinrichtungen, wie z. B. elektronische Retarder, sollten während der Bremsprüfung nicht betätigt werden.

Einige Dreiräder mit zwei Bremssteuerungen verfügen möglicherweise über ein verbundenes Bremssystem. Die bei der Effizienzberechnung verwendete Bremskraft ist die Summe aller Räder, wenn sie nur von dieser Steuerung betätigt werden.

Stellen Sie sicher, dass das zu prüfende Fahrzeug oder System für die Prüfung mit einem Rollenbremsprüfstand geeignet ist. Wenn das Fahrzeug oder System ungeeignet ist, sollte es mit einem Verzögerungsmesser getestet werden.

Von automatischen Prüfstraßen (ATL) zugelassene Prüfstationen sollten die Vorderräder des Fahrzeugs in den Rollen des Bremsprüfstands positionieren und die Reihenfolge der angezeigten und auf dem Bildschirm angezeigten Anweisungen befolgen. Wenn ein Fahrzeug von den Bremsrollen geschleudert wird, kann die erforderliche Bremskraft möglicherweise nicht erreicht werden. In solchen Fällen sollte der Test im manuellen Modus wiederholt werden, wobei jede Walze einzeln betrieben wird.

Es ist Ihnen gestattet, ein alternatives Verfahren zu dem unten angegebenen zu verwenden, solange alle testbaren Elemente ausreichend abgedeckt sind.

Positionieren Sie die Räder der ersten zu prüfenden Achse in den Bremsrollen und lassen Sie dann beide Rollensätze gemeinsam in Vorwärtsrichtung laufen, bis das Fahrzeug ausgerichtet ist. Beachten Sie bei noch laufenden Rollen, ob an einem Rad ohne Betätigung der Bremse eine erhebliche Bremskraft zu verzeichnen ist.

Betätigen Sie nach und nach die Betriebsbremse und beobachten Sie, wie die Bremskraft für jedes Rad zunimmt. Wenn Sie kurz vor dem Blockieren oder der maximalen Kraft anhalten, halten Sie den Pedaldruck konstant und stellen Sie sicher, dass bei jeder Umdrehung des Straßenrads keine übermäßige Schwankung der Bremskraft auftritt.

Lösen Sie nach und nach die Betriebsbremse und beobachten Sie, wie sich die Bremskraft an jedem Rad verringert.

Betätigen Sie die Betriebsbremse nach und nach erneut, diesmal bis die maximale Kraft erreicht ist oder bis das Rad blockiert und auf den Rollen durchrutscht. Stoppen Sie die Walzen.

Notieren Sie den Messwert, bei dem die maximale Bremskraft erreicht wird und ob eine „Blockierung“ der Bremse auftritt. Stoppen Sie die Walzen, wenn sie nicht automatisch gestoppt haben.

Setzen Sie die Räder der nächsten Achse in die Bremsrollen ein und wiederholen Sie den obigen Vorgang.

Bei der Überprüfung des maximalen Kraftaufwands können Tester je nach Eignung des RBT wählen, ob sie die Bremsrollen einzeln oder gemeinsam betreiben möchten. Wenn jedoch die Rollen zusammen gefahren werden und das Fahrzeug die Mindestleistungsanforderung nicht erfüllt, muss der Test wiederholt werden, wobei die Rollen einzeln gefahren werden.

Wenn beide Walzen gleichzeitig betrieben werden, ist es höchstwahrscheinlich erforderlich, die Räder, die nicht getestet werden, mit Unterlegkeilen zu versehen.

Für andere Fahrzeuge als Klasse 7 ermitteln Sie das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs.

Für Fahrzeuge der Klasse 7 wird die Bremseffizienz anhand einer der folgenden Methoden berechnet:

So verwenden Sie einen Plattenbremsprüfstand:

Geben Sie die entsprechenden Daten ein, um den Test durchzuführen.

Fahren Sie das Fahrzeug bei jeder Kontrolle mit einer konstanten Geschwindigkeit von ca. 6 km/h vorwärts bis zum Kennzeichenprüfgerät.

Üben Sie bei der ersten Fahrt, kurz bevor die Räder auf den Plattenoberflächen mit hoher Reibung stehen, einen leichten, konstanten Druck auf das Bremspedal aus. Bleiben Sie nicht beim Tester stehen. Beachten Sie die schwankende Bremskraft.

Bei der zweiten Fahrt, sobald die Räder auf den Bremsflächen mit hoher Reibung stehen, betätigen Sie die Betriebsbremse schrittweise, bis die maximale Kraft erreicht ist.

Beachten Sie die Zunahme der Bremskräfte und die erreichten Maximalwerte.

Wenn ein Fahrzeug irgendeinen Aspekt des Plattenbremsentests nicht besteht, sollte die Prüfung wiederholt werden, um das Ergebnis zu bestätigen.

Wenn das Fahrzeug oder System nicht auf einem Rollenbremsprüfstand geprüft werden kann, richten Sie den Verzögerungsmesser im Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Geräteherstellers ein.

Fahren Sie das Fahrzeug auf einer ebenen Straße mit einer konstanten Geschwindigkeit von etwa 32 km/h und betätigen Sie die Betriebsbremse schrittweise bis zum Maximum.

Beachten Sie, ob das Fahrzeug oder die Lenkung stark in eine Richtung zieht, und notieren Sie die Bremswirkung.

Vor der Durchführung eines Verzögerungstests auf öffentlichen Straßen müssen die Tester sicherstellen, dass sie über die entsprechende Qualifikation zum Führen des Fahrzeugs verfügen und mit den Bedienelementen vertraut sind. Wenn ein Fahrzeug über besondere Kontrollen verfügt, beispielsweise bei Behindertenfahrzeugen, sollte es dem Fahrzeugführer gestattet werden, während der Prüfung zu fahren, wenn er/sie dies wünscht.

Bei den meisten Fahrzeugen berechnet der TÜV-Prüfdienst die Bremsunwucht automatisch. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, beispielsweise bei Dreirädern und Vierrädern oder wenn MTS nicht funktioniert, müssen Sie das Bremsungleichgewicht anhand der maximalen Bremskräfte an jeder Achse wie folgt berechnen:

Berücksichtigen Sie jegliche Bremsunwucht an einer Achse, wenn die geringere aufgezeichnete Kraft auf ein blockiertes Rad zurückzuführen ist oder wenn die höhere Bremskraft eines Rades nicht mehr als 40 kg beträgt.

Die Prüfung auf ein Ungleichgewicht der Hinterachsbremsen gilt nicht für Dreiräder und Vierräder.

„Nicht geprüft“ oder „Nicht prüfbar“ darf nur verwendet werden, wenn sich während der Prüfung herausstellt, dass der betreffende Gegenstand nicht geprüft werden kann und dies vor Beginn der Prüfung nicht erkennbar war. Der Grund für die Auswahl des Fehlers muss im Feld „Zusätzliche Informationen“ angegeben werden.

Fahrzeuge, die vor dem 1. August 1980 erstmals in Betrieb genommen wurden, dürfen kein Herstellerschild haben.

Auf den Schildern der meisten Hersteller sind normalerweise vier Gewichte angegeben:

Bei dreiachsigen Fahrzeugen wird eine zusätzliche maximale Achslast ausgewiesen.

Bei einigen Fahrzeugen wird kein Zuggewicht angezeigt, da sie nicht für das Ziehen eines Anhängers ausgelegt sind.

Bei Nutzfahrzeugen können zwei Gewichtsspalten angezeigt werden.

In diesen Fällen enthält eine Spalte die maximalen Entwurfsgewichte und die andere Spalte die maximal zulässigen Gewichte in Großbritannien, auch bekannt als Maximum Authorized Mass (MAM).

Wenn kein Konstruktionsbruttogewicht angegeben ist, wird das Brutto-GB-Gewicht oder MAM für die Berechnung der prozentualen Bremseffizienz bei Fahrzeugen der Klasse 7 verwendet.

Hinweis: Bei Nutzfahrzeugen mit einem „Ministry“-Schild (VTG6 oder VTG6T) haben die auf diesem Schild angezeigten Informationen immer Vorrang vor den Informationen auf dem Herstellerschild.

Das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer auf dem „Ministry“-Schild müssen immer gegengeprüft werden, um sicherzustellen, dass sich das Schild auf dieses Fahrzeug bezieht.“

Ein Beispiel für ein Herstellerschild finden Sie in Abschnitt 2 der Einleitung.

Für die meisten Fahrzeuge berechnet der TÜV-Prüfdienst die Bremswirkung automatisch.

Wenn MTS nicht funktioniert, addieren Sie die Bremskräfte jedes Rads für das zu testende System und führen Sie die folgende Berechnung durch:

Das Fahrzeugprüfgewicht hängt von der Fahrzeugprüfklasse ab.

Für die Klassen 3 und 4 verwenden Sie das vom Bremsprüfgerät angezeigte Gewicht. Andernfalls entnehmen Sie das Gewicht einer Gewichtstabelle oder einer anderen zuverlässigen Quelle.

Verwenden Sie für Klasse 7 das zulässige Gesamtgewicht (DGW) vom Herstellerschild oder das nominale zulässige Gesamtgewicht (DGW) von 2.600 kg, wenn Sie einen Plattenbremsprüfstand verwenden und das angegebene Gewicht weniger als 2.000 kg beträgt.

Für Klasse 5 verwenden Sie das geringere zulässige Gesamtgewicht (DGW) oder die maximal zulässige Masse (MAM) aus dem Herstellerschild. Bei Fahrzeugen, bei denen nur das ULW angezeigt wird, müssen Sie das DGW berechnen, indem Sie die Anzahl der Passagiersitze mit 63,5 kg (oder 140 lbs) multiplizieren und das ULW addieren, zum Beispiel: 52 Sitze × 63,5 kg = 3302 kg + 5.250 kg ULW = 8552 kg

Bei der Durchführung einer Prüfung auf einem Rollenbremsprüfstand (RBT), bei der mehr als die Hälfte der Räder eines Bremssystems blockieren, gelten die Effizienzanforderungen für dieses System als erfüllt.

Für Fahrzeugkategoriedefinitionen siehe „Abkürzungen und Definitionen“ in der „Einleitung“.

Die während einer Prüfung erzielten Bremskräfte sollten im TÜV-Prüfdienst wie folgt eingetragen werden:

Rollen- und Plattenbremstests:

Geben Sie die Bremskraft jedes Rades ein und geben Sie an, ob es „blockiert“. Der MOT-Prüfdienst berechnet automatisch die Bremseffizienz und die Ergebnisse der Unwucht

Geben Sie andere Mängel manuell ein.

Plattenbremstests:

Geben Sie die Bremskraft jedes Rades ein. Der MOT-Prüfdienst berechnet automatisch die Bremseffizienz und die Ergebnisse der Unwucht.

Geben Sie andere Mängel manuell ein.

Verzögerungsmessertests:

Geben Sie die vom Messgerät erfassten Wirkungsgrade ein. Der TÜV-Prüfdienst wird das Fahrzeug hinsichtlich der Bremseffizienz automatisch bestehen oder nicht bestehen.

Geben Sie andere Mängel manuell ein.

Wenn der MOT-Testdienst nicht verfügbar ist, lesen Sie die neueste Ausgabe des MOT-Testleitfadens.

In Fällen, in denen die geforderte Bremswirkung nur knapp erreicht wird, der Prüfer aber weiß, dass für den Fahrzeugtyp in der Regel ein höherer Leistungswert erreicht wird, sollte der Fahrzeugvorführer informiert werden.

Diese Prüfung gilt nur für Fahrzeuge mit Einleitungsbremsanlage. Wenn die Sekundärbremse auch die Feststellbremse ist, muss kein separater Feststellbremsentest durchgeführt werden.

Die sekundäre Bremssteuerung kann der Feststellbremshebel oder eine separate Bremssteuerung sein.

Bei der Prüfung von Getriebe-Feststellbremsen muss vor der Prüfung der Bremse der Mindestwirkungsgrad der Sekundärbremse berechnet werden. Sobald die Mindesteffizienzanforderung erreicht ist, muss die Bremsprüfung beendet werden, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Lassen Sie an jeder Achse, die über eine Sekundärbremse verfügt, die Rollen laufen und betätigen Sie nach und nach die Sekundärbremse. Halten Sie dabei die ganze Zeit einen Halteknopf oder Auslöser außer Eingriff und beobachten Sie, wie die Bremskraft für jedes Rad zunimmt.

Betätigen Sie die Feststellbremse weiter, bis die maximale Kraft erreicht ist oder bis die Räder blockieren und auf den Rollen durchrutschen.

Notieren Sie den Messwert, bei dem die maximale Bremskraft erreicht wird und ob die Räder blockiert sind. Stoppen Sie die Walzen, wenn sie nicht automatisch gestoppt haben.

Fahren Sie mit dem Fahrzeug mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von etwa 6 km/h vorwärts bis zum Kennzeichenprüfer.

Sobald sich die Räder auf den Plattenbremsflächen mit hoher Reibung befinden, betätigen Sie nach und nach die Sekundärbremse und lassen Sie dabei die Haltetaste oder den Auslöser die ganze Zeit über deaktiviert, bis die maximale Kraft erreicht ist.

Beachten Sie die Zunahme der Bremskräfte und die erreichten Maximalwerte.

Wenn ein Fahrzeug irgendeinen Aspekt des Plattenbremsentests nicht besteht, sollte die Prüfung wiederholt werden, um das Ergebnis zu bestätigen.

Wenn es sich bei dem Fahrzeug oder System um einen Typ handelt, der nicht mit einem Rollenbremsprüfstand geprüft werden kann, richten Sie den Verzögerungsmesser im Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Geräteherstellers ein.

Fahren Sie das Fahrzeug auf einer ebenen Straße mit einer konstanten Geschwindigkeit von etwa 20 Meilen pro Stunde (32 km/h) und betätigen Sie die Sekundärbremse schrittweise bis zum Maximum.

Beachten Sie die aufgezeichnete Bremswirkung.

Einzelheiten zur Eingabe von Bremstestergebnissen finden Sie in Abschnitt 1.2.2.

Bei der Durchführung einer Prüfung auf einem Rollenbremsprüfstand (RBT), bei der mehr als die Hälfte der Räder eines Bremssystems blockieren, gelten die Effizienzanforderungen für dieses System als erfüllt.

Fahrzeuge mit einem Einleitungsbremssystem müssen die folgenden Mindestanforderungen an die Sekundärbremseffizienz erfüllen:

Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1915 erstmals eingesetzt wurden, dürfen nur über ein effizientes Bremssystem verfügen.

Es müssen nur Fahrzeuge überprüft werden, bei denen die Feststellbremsanlage als Sekundärbremse noch nicht geprüft wurde.

Diese Fahrzeuge müssen stattdessen die Anforderungen der sekundären Bremsprüfung erfüllen. Einzelheiten siehe Abschnitt 1.3.1 und 1.3.2.

Der primäre Bremsprüfstand muss verwendet werden, es sei denn, das Fahrzeug ist aufgrund seiner Antriebskonfiguration, Getriebeart oder Bremsanlage ungeeignet. In diesem Fall kann ein Verzögerungsmesser oder ein Gradiententest angebracht sein. Eine Steigungsprüfung darf nur durchgeführt werden, wenn die Feststellbremse nicht mit dem Hauptbremsprüfstand oder Verzögerungsmesser geprüft werden kann. Dies ist in der Regel nur bei bestimmten Allradfahrzeugen mit elektronischen Feststellbremsen erforderlich, für die keine technischen Informationen zum Fahrzeug verfügbar sind.

Bei der Prüfung von Getriebe-Feststellbremsen muss vor der Prüfung der Bremse der Mindestwirkungsgrad der Feststellbremse berechnet werden. Sobald die Mindesteffizienzanforderung erreicht ist, muss die Bremsprüfung beendet werden, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Einige wenige große Fahrzeuge, wie zum Beispiel einige amerikanische Wohnmobile, verfügen über eine Feststellbremse, die für einen dynamischen Bremstest nicht geeignet ist. In solchen Fällen muss ein Gradiententest durchgeführt werden.

Bei dreirädrigen Fahrzeugen ist nur eine Feststellbremse an einem Rad erforderlich.

Lassen Sie die Rollen an jeder Achse laufen, an der die Feststellbremse angebracht ist, und ziehen Sie die Feststellbremse nach und nach an. Halten Sie dabei die Haltetaste oder den Auslöser die ganze Zeit über außer Eingriff.

Betätigen Sie die Bremse weiter, bis die maximale Kraft erreicht ist oder bis die Räder blockieren und auf den Rollen durchrutschen.

Notieren Sie den Messwert, bei dem die maximale Bremskraft erreicht wird und ob die Räder blockiert sind. Stoppen Sie die Walzen, wenn sie nicht automatisch gestoppt haben.

Bei großen Fahrzeugen, die mit Federspeicherbremsen, Feststellbremsen oder luftunterstützten Feststellbremsen ausgestattet sind, kann zur Beurteilung der Wirksamkeit der Feststellbremse ein Bremstest erforderlich sein. Dieser Test darf nur auf einem zugelassenen Rollenbremsprüfstand der Klasse 5 mit dem entsprechenden „Applied Brake Test“-Programm durchgeführt werden.

Ziehen Sie die Feststellbremse vollständig an und lassen Sie dann jegliche Servounterstützung los. Die Betriebsbremse kann zur Unterstützung beim Anziehen der Feststellbremse verwendet werden.

Starten Sie nacheinander jede Bremsrolle und notieren Sie die aufgezeichnete maximale Kraft.

Fahren Sie mit dem Fahrzeug mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von etwa 6 km/h vorwärts bis zum Kennzeichenprüfer.

Sobald sich die Räder auf den reibungsstarken Bremsflächen der Platte befinden, ziehen Sie nach und nach die Feststellbremse an und lassen Sie dabei die Haltetaste oder den Auslöser die ganze Zeit über deaktiviert, bis die maximale Kraft erreicht ist.

Beachten Sie die maximal erreichten Werte.

Wenn ein Fahrzeug irgendeinen Aspekt des Plattenbremsentests nicht besteht, sollte die Prüfung wiederholt werden, um das Ergebnis zu bestätigen.

Wenn das Fahrzeug oder System nicht mit einem Rollenbremsprüfstand getestet werden kann, richten Sie den Verzögerungsmesser im Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Geräteherstellers ein.

Fahren Sie das Fahrzeug auf einer ebenen Straße mit einer konstanten Geschwindigkeit von etwa 32 km/h und ziehen Sie die Feststellbremse schrittweise bis zum Maximum an.

Beachten Sie die aufgezeichnete Bremswirkung.

Bremstests mit Verzögerungsmessern müssen immer auf geeigneten Straßen mit möglichst wenig Verkehr durchgeführt werden. Eine bestimmte öffentliche Straße sollte nicht so häufig für Tests genutzt werden, dass dies zu Beschwerden von Anwohnern führen könnte.

Eine Steigungsprüfung darf nur bei Fahrzeugen durchgeführt werden, die nicht für eine Feststellbremsenprüfung mit dem Hauptbremsprüfstand oder Verzögerungsmesser geeignet sind. Dies ist in der Regel nur bei bestimmten Allradfahrzeugen mit elektronischen Feststellbremsen erforderlich, für die keine technischen Informationen zum Fahrzeug verfügbar sind.

Als geeignet gilt ein Gradient, der:

Fahren Sie rückwärts auf die Steigung.

Halten Sie das Fahrzeug an der Betriebsbremse, während Sie die Feststellbremse anziehen.

Lösen Sie die Betriebsbremse und achten Sie darauf, ob das Fahrzeug am Gefälle gehalten wird.

Einzelheiten zur Eingabe von Bremstestergebnissen finden Sie in Abschnitt 1.2.2.

Es müssen nur Fahrzeuge überprüft werden, bei denen die Feststellbremsanlage als Sekundärbremse noch nicht geprüft wurde.

Diese Fahrzeuge müssen stattdessen die Anforderungen der sekundären Bremsprüfung erfüllen. Einzelheiten siehe Abschnitt 1.3.1 und 1.3.2.

Einzelheiten zur Durchführung des Tests finden Sie in Abschnitt 1.4.1.

Für M2- und M3-Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1968 verwendet wurden und über eine Betriebsbremse verfügen, die auf mindestens vier Räder wirkt, gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Wirksamkeit der Feststellbremse. Sie müssen jedoch über eine Feststellbremse verfügen, die das Drehen von mindestens zwei Rädern verhindern kann. Für Fahrzeugkategoriedefinitionen siehe „Abkürzungen und Definitionen“ in der „Einleitung“.

Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1915 eingesetzt wurden, benötigen nur ein effizientes Bremssystem. Sie müssen keine bestimmte Effizienzanforderung erfüllen.

Alle anderen Fahrzeuge müssen einen Mindestwirkungsgrad der Feststellbremse von 16 % erreichen.

Bei der Durchführung einer Prüfung auf einem Rollenbremsprüfstand (RBT), bei der mehr als die Hälfte der Räder eines Bremssystems blockieren, gelten die Effizienzanforderungen für dieses System als erfüllt.

Sie müssen alle zusätzlich eingebauten Bremsvorrichtungen überprüfen, z. B. einen Elektro- oder Flüssigkeitsretarder oder eine Abgasbremse. Für diese Inspektion ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug zu fahren.

Sie müssen alle eingebauten ABS-Systeme überprüfen.

Beim Testen von Fahrzeugen mit ABS dürfen sich die Räder, die vom Boden abgehoben sind, bei eingeschalteter Zündung nicht drehen. Dies kann dazu führen, dass das ABS-System einen Fehler anzeigt, der möglicherweise mit Spezialgeräten behoben werden muss.

Wenn das ABS absichtlich außer Funktion gesetzt wurde, muss das gesamte System ausgebaut werden. Dies gilt nicht für Sensorringe oder andere ABS-Komponenten, die integraler Bestandteil eines anderen Bauteils sind, beispielsweise einer Bremsscheibe oder einer Antriebswelle.

Es ist nicht zulässig, das ABS aus einem Fahrzeug zu entfernen oder zu deaktivieren, das erstmals am oder nach dem 1. Januar 2010 verwendet wurde. Nicht alle Fahrzeuge, die erstmals ab dem 1. Januar 2010 verwendet wurden, verfügen über ABS, daher tritt der Fehler nur dann auf, wenn das System offensichtlich entfernt wurde.

Bei Fahrzeugen mit elektronisch gesteuertem Bremssystem müssen Sie die Funktion der Warnleuchten überprüfen.

Die Kontrolle des Flüssigkeitsstands der hydraulischen Bremsflüssigkeit beschränkt sich auf transparente Behälter. Die Behälterdeckel sollten nicht entfernt werden. Bei vielen Fahrzeugen können Sie nicht erkennen, ob die Bremsflüssigkeit verunreinigt ist. Sie sollten ein Fahrzeug nur dann ausfallen lassen, wenn Sie deutlich erkennen können, dass die Flüssigkeit verunreinigt ist.